Donnersbergstraße im Fokus des Beitragsrechts

26. März 2019

Viele Deuringerinnen und Deuringer aus der Donnersbergstraße waren am 14.03.2019 in den Sitzungssaal des Rathauses gekommen. Auf der Tagesordnung stand neben der Verabschiedung des Haushaltsplanes der folgende Punkt: „Erschließungsbeitragsrecht; Herstellungsfiktion nach Art. 5a Abs. 7 Satz 2 KAG - Beschluss über die endgültige Herstellung der Donnersbergstraße“. Worum geht es?

Im Jahr 2016 gab es eine Reform des Kommunalabgabengesetzes. Es wurde, in Umsetzung einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, eine Frist in das Gesetz aufgenommen: Eine Straße ist 25 Jahre nach Baubeginn „fiktiv“ endgültig hergestellt, egal ob sie das tatsächlich ist oder nicht. Diese Frist ist aber so gestaltet worden, dass man sich erstmals am 01.04.2021 auf ihren Ablauf berufen kann. Nach Ablauf dieser Frist ist jede Maßnahme an der Straße nicht mehr Teil der Erstherstellung sondern eine solche des Straßenausbaus. Und Straßenausbaubeiträge können seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2018 nicht mehr auf die Anlieger umgelegt werden. Um die Eigentümer im betroffenen Teil der Donnersbergstraße (Kreuzung Schnurbeinstraße/Akeleiweg bis kurz vor die Kurve) an den Kosten der endgültigen Herstellung der Straße zu beteiligen, besteht deshalb aus Sicht der Stadt Handlungsbedarf. Nun ist es aber wohl so, dass die Bayerische Staatsregierung derzeit an einen Gesetzentwurf arbeitet, der für derartige Altfälle den rechtlichen Rahmen ändert. Auf Hinweis aus der SPD-Fraktion auf dieses gesetzgeberische Handeln wurde deshalb die Entscheidung mit großer Mehrheit vertagt, damit die Rahmenbedingungen genauer abgeklärt werden können.

Besonders wichtig ist Stadtrat Künzel hierbei, dass die abschließende Entscheidung über die Herstellung in Kenntnis aller relevanten Tatsachen, transparent und auch für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar erfolgt. Auch wird zu prüfen sein, ob und in welchem Umfang ein Zugriff auf die Zuweisungen für den Straßenausbau möglich und sinnvoll ist.

Inzwischen wird aus den Reihen der Eigentümer berichtet, dass der entsprechende Straßenabschnitt sich seit 45 Jahren im derzeitigen Zustand befindet. Weiter haben die Eigentümer wohl bereits damals freiwillig Grundflächen zur Herstellung der Straße abgetreten. Für den derzeitigen Ausbaustand der Straße ist eine Verbeitragung offenbar erfolgt. Am 04.04.2019 findet eine Anliegerversammlung im Pfarrheim Deuringen zum Thema statt, zu der auch alle Stadträte aus Deuringen eingeladen wurden.

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